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Besteuerung der in der Schweiz praktizierenden deutschen Ärzte, Teil 1

Die ärztliche Tätigkeit kann selbstständig oder unselbstständig sein. Die folgende Problematik der Doppelbesteuerung in Deutschland und in der Schweiz betrifft je nach Finanzamt des Wohnorts in Deutschland die selbstständigen Mediziner, die in der Schweiz Ihre Praxis haben und in Deutschland wohnen. Sofern Sie von der Doppelbesteuerung betroffen sind, helfen Ihnen gern unsere Steuerexperten in der Schweiz und in Deutschland.

Besteuerung nach dem Betriebsstättenprinzip gem. DBA CH-DE

Die Gewinne eines Unternehmens werden nach dem Betriebsstättenprinzip besteuert, d.h. die Besteuerung obliegt dem Sitzstaat des Unternehmens bzw. beim Bestehen einer Betriebsstätte dem Betriebsstättenstaat (s. Unternehmensgewinne: Art. 7 Abs. 1, freiberufliche Einkünfte: Art. 14 DBA D-CH). Befindet sich eine Praxis in der Schweiz, so sind die Einnahmen in der Schweiz zu versteuern und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen.


Missachtung der DBA-Regelung - Treaty Override

Es gibt Fälle, in denen einige deutsche Finanzämter das geltende Doppelbesteuerungsabkommen ignorieren. Sind die neuen Trends in Deutschland im Hinblick auf die einseitigen Überschreitungen des Doppelbesteuerungsabkommens CH-DE zu erwarten? 

Bei der deutschen Steuerspezialität wie die sog. Treaty Override wird ungeachtet eines Abkommens, wie das DBA CH-DE, der Wille des deutschen Gesetzgebers durchgesetzt; als die Kollisionslösung wird die gerichtliche vorgegeben. 

Sind die Treaty Override rechtskonform, wenn die einseitigen Nichtsanwendungen nur durch Deutschland praktiziert werden?

Steuerbetrugsbekämpfungsgesetz

Deutschland begründet diese mit dem Steuerbetrugsbekämpfungsgesetz. Dieses bedeutet für die deutschen Bürger, Praxen und Unternehmen ggf. die steuerlichen Beeinträchtigungen, sofern sie Geschäfte mit bzw. in den Ländern tätigen, die als »Steueroasen« wie die Schweiz gelten. Die deutschen Finanzämter konfrontieren gelegentlich die in der Schweiz praktizierenden deutschen Ärzte mit ihrer Betriebsstätte in der Schweiz und damit der Besteuerung in der Schweiz mit den Steuerforderungen in Deutschland, obwohl die Schweiz aus der Liste der „Steueroasen“ inzwischen rausgenommen wurde. Dieses Vorgehen verletzt das DBA CH-DE.

Brauchen Sie Hilfe, sofern Sie von diesem Rechtsbruch getroffen sind?  

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