A-S-C-L Leistner und Partner
STEUERBERATER & TREUHÄNDER
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz)
wurde vor kurzem ein weiteres Verfahren zur Beseitigung von DBA-Streitigkeiten implementiert. Das Beilegungsverfahren hat Vorrang gegenüber dem Verfahren nach DBA oder dem
EU-Schiedsübereinkommen. Natürliche Personen und kleinere Unternehmen müssen ihre Anträge/Beschwerden anstatt bei allen zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten nur bei der
zuständigen Behörde eines betroffenen Mitgliedstaates einreichen, in dem die betroffene Person ansässig ist.
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A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder
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