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STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Streitbeilegungsverfahren

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz) wurde vor kurzem ein weiteres Verfahren zur Beseitigung von DBA-Streitigkeiten implementiert. Das Beilegungsverfahren hat Vorrang gegenüber dem Verfahren nach DBA oder dem EU-Schiedsübereinkommen. Natürliche Personen und kleinere Unternehmen müssen ihre Anträge und Beschwerden anstatt bei allen zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten nur bei der zuständigen Behörde eines betroffenen Mitgliedstaates einreichen, in dem die betroffene Person ansässig ist.

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