A-S-C-L Leistner und Partner

STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Wegzugsbesteuerung der Kapitalgesellschaften beim Wohnsitzwechseln des Gesellschafters in die Schweiz

Juristische Lösung

Juristen empfehlen als Lösung die Einbringung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft in das Vermögen von einer Personengesellschaft (hier: z. B. GmbH & Co. KG). Eine weitere juristische Empfehlung ist die Umwandlung in eine Personengesellschaft (hier: z.B. in eine a-typische stille Gesellschaft). Diese Möglichkeiten sind komplex. Der Rat von Juristen ist teuer. Für die Erledigung der Steuerpflichten kommt man hier auch kaum ohne einen Steuerberater aus. 

Folgen in der Schweiz

Die Überraschung bei der unnötigen Komplexität ist einprogrammiert, da die Personengesellschaften weiterhin ihren Sitz alleinig in Deutschland haben müssen. Bei der Auswanderung vom geschäftsführenden Gesellschafter trifft dies nicht zu. Die Folge ist die sog. „Enstrickungsbesteuerung“ für die Personengesellschaften, die im Fall einer Kapitalgesellschaft „Wegzugsbesteuerung“ genannt wird. Die beiden haben der Aufdeckung der stillen Reserven zur Folge.

Auch nach dem Umzug besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung gemäß Art. 7 Abs. 1 DBA CH-DE. Die Gewinne einer Unternehmung eines Staates können nur in diesem steuerpflichtig werden. Dies ist der Fall auch bei den Einkünften aus der Beteiligung an einer PersG. Diese sind am Wohnsitz der Gesellschafter der Besteuerung zu unterwerfen. Die Ausnahme wäre, sofern die Unternehmung ihre gewerbliche Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet des anderen Staates in einer Betriebsstätte, die in dem anderen Staat liegt, ausübt, was bei der Auswanderung vom geschäftsführenden Gesellschafter nicht der Fall ist.

Sie brauchen Hilfe? Expertise von A-S-C-L bei Beratung und Prüfung Ihres juristischen Konstrukts beim Wegzug ins Ausland

Die Dienstleistungen unserer Rechtsberater umfassen die folgenden Bereiche:

  • Check-up der Möglichkeit des Eintritts der Wegzugsbesteuerung oder der Doppelbesteuerung
  • Gutachten zum juristischen Konzept der Wegzugsbesteuerung-Vermeidung 
  • Einholen verbindlicher Auskünfte bei den Steuerbehörden in der Schweiz und in Deutschland, bevor Sie die teuren juristischen Konzepte umsetzten.