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STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Tatsächliche Verständigung

Wie Sie Probleme ohne Streit lösen

Tatsächliche Verständigung dient dazu, bei unklaren (i.d.R. nicht nachweisbaren) Sachverhalten, die in der Vergangenheit liegen, eine Einigung zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen herbeizuführen. Angesichts einer steigenden Zahl der Ermittlungsverfahren hat das Rechtsinstitut der tatsächlichen Verständigung  bei den CH-D länderübergreifenden Sachverhalten an Bedeutung gewonnen.

Wirksamkeit und Widerrufsrecht

Das Dokument über den Abschluss der tatsächlichen Verständigung hat im Fall, in dem der für die Entscheidung zuständige Amtsträger an ihrem Abschluss ausnahmsweise nicht mitgewirkt hat, zusätzlich einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die tatsächliche Verständigung bis zur nachträglichen Zustimmung durch den für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger schwebend unwirksam ist. Darüber hinaus muss bis zum Zeitpunkt der nachträglichen Zustimmung auch dem Steuerpflichtigen ein Widerrufsrecht eingeräumt werden.