A-S-C-L Leistner & Partner

STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Rechtssicherheit in der Schweiz und in Deutschland

Tax-Compliance leichter machen

Die grenzübergreifende Besteuerung ist komplexer als nur die schweizerische. A-S-C-L unterstützt Sie mit erstrangigen Beratungsdienstleistungen, wie die schweizerischen und die deutschen Steuererklärungen sowie Interessenvertretung gegenüber Steuerbehörden in der Schweiz und in Deutschland.

Der Umgang mit internationalen Steuervorschriften wie AIA und FATCA kann entmutigend sein. Unser Expertenteam stellt sicher, dass die steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden und Sie, sofern Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben,  Ihre Post diskret ohne Veröffentlichung im Amtblatt bekommen. Mit A-S-C-L als Partner können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient gehandhabt werden.


Wir sind davon überzeugt, dass unsere Dienstleistung Ihnen dabei helfen kann, Ihre Besteuerung sowie Postmanagement zu optimieren und Ihnen gleichzeitig mehr Freiheit und Flexibilität zu bieten. Gerne freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Amtshilfe

Die Amtshilfe aus der Schweiz ist nun auch in Deutschland angekommen. Die Eidgenossen gewährten bis vor kurzem noch keine Amtshilfe, auch wenn aus Sicht der ausländischen Behörden ein Steuerbetrug vorlag. Die Schweiz begründete ihre frühere Rechtsansicht i.d.R. mit einem fehlenden Zusammenhang zwischen der Steuerhinterziehung im Ausland (hier: z. B. fehlende Verbuchung der Umsätze) und der beantragten Amtshilfe (hier: Schweizer Konten). Die Zeiten des Schweizer Bankgeheimnisses sind vorbei. Inzwischen ist die Schweiz an die globalen Auskunftsstandards gebunden und gewährt die Amtshilfe. Die ausländischen Staaten dürfen Daten, die ihnen auf dem Weg der internationalen Amtshilfe in Steuersachen übermittelt werden, zur Steuerveranlagung verwenden. Im Vorfeld publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung die entsprechenden Ersuchen der Länder. Die betroffenen Personen und Unternehmen könnten dagegen rechtlich in der Schweiz vorgehen.

Verfahren in der Schweiz

Der Datenaustausch erfolgt i.d.R. nach dem folgenden in den entsprechenden DBA zwischen der Schweiz und den ausländischen Staaten festgelegten Rechtsverfahren:

1. Ausländisches Amtshilfegesuch wird an die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gerichtet.

2. Es folgt die Vorprüfung durch die entsprechende ESTV-Abteilung. Es wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Amtshilfe erfüllt sind. Sofern erforderlich, werden weitere Informationen beschaffen.

3. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird eine Verfügung durch die ESTV verfasst.

Im Fall des Eintretens auf ein Gesuch fordert die ESTV die betroffenen Personen zwecks Geltendmachung des rechtlichen Gehörs auf, ihr innerhalb von zehn Tagen eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen, bzw. eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.

 

Sie können bei A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder die Zustelladresse für Behördenpost, ggf. incl. Ihre Vertretung durch A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder online buchen. 

Verfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)

Haben Sie eine Verfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhalten? Wie gehen Sie vor?

Gegen solche Verfügungen kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden (Legitimation: Informationsinhaber, betroffene Person). Jede der Verfügung vorangehende Verfügung kann zusammen mit der Schlussverfügung angefochten werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel, die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind beizulegen. Eine Zustelladresse in der Schweiz ist erforderlich, die Sie bei A-S-C-L Treuhand im e-Shop online buchen können. Sofern die Zustelladresse der Behörde nicht genannt wird, wird die Zustellung durch die öffentliche Bekanntgabe u.a. auch Ihrer persönlichen Daten erfolgen.

Vertreter in der Schweiz

Sofern Personen oder Unternehmer Umsätze (z. B. aus Lieferungen) in der Schweiz erzielen, zur Mehrwertsteuer-Pflicht optieren oder z. B. vom FATCA, vom Informationsaustausch etc. betroffen sind, benötigen sie einen Vertreter in der Schweiz. A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder stehen Ihnen als Vertreter gegenüber der kantonalen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung, die Sie hier online bei A-S-C-L Treuhand buchen können.

Doppelbesteuert?

Zu wichtigsten Punkten der Doppelbesteuerung haben wir eine Checkliste erstellt. Die häufigen an uns gerichteten Fragen unter   https://www.doppelbesteuert.ch/faq zusammengefasst.