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STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Doppelwohnsitz Schweiz & Deutschland

Die unbeschränkte Steuerpflicht wird in Deutschland und in der Schweiz durch Wohnsitz, z. B. Wohnung, oder Aufenthalt (hier: Anzahl der Tage im Land) begründet. 

Der Wohnsitz wird dadurch bestimmt, dass eine Person in der Absicht dauernden Verbleibens eine Wohnung oder Haus mietet oder kauft und entsprechende Kosten der Unterkunft trägt. Diese Absicht steht im Gegensatz zu einem vorübergehenden Aufenthalt. 

Steuerpflicht in der Schweiz?

Nach dem Steuerharmonisierungsgesetz gilt in der Schweiz, dass natürliche Personen aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig sind, wenn sie ihren Wohnsitz zumindest in einem Schweizer Kanton haben oder wenn sie sich, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, bei Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit mindestens 30 Tage, ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit mindestens 90 Tage in der Schweiz aufhalten (Art. 3 Abs. 1 StHG). 


Steuerpflicht in Deutschland

Nach Art. 4 DBA D-CH steht Deutschland das Recht zu, Personen, die in der Schweiz ansässig sind und ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben, zugleich in Deutschland zu besteuern („überdachende“ Besteuerung), sofern diese über eine ständige Wohnstätte oder über einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr verfügen,  oder ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt in Deutschland haben (Ehepartner, Freunde, Familie, Job).  


Doppelbesteuerung Schweiz Deutschland

Die häufige Fehlinterpretation der Betroffenen ist die Folgende, ein Aufenthalt von weniger als 183 Tagen in Deutschland, die Schweizer Staatsangehörigkeit und die Wohnung in der Schweiz garantieren eine Freistellung von der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht. In dem Fall, dass in Deutschland Wohnungen gemietet bzw. neu erworben werden, die als Wohnsitze im steuerlichen Sinne gelten und die unbeschränkte Steuerpflicht nach sich ziehen, spielt die Aufenthaltsdauer in Deutschland keine Rolle. Somit entsteht eine Doppelansässigkeit in der Schweiz und in Deutschland. Wer allerdings die Schweizer Staatsangehörigkeit hat und in der Schweiz einen Wohnsitz, ist auch in der Schweiz bei einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen bzw. bei einem Wohnsitz unbeschränkt steuerpflichtig.