A-S-C-L Leistner & Partner

STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Ohne Streit Probleme lösen

Das Wort „Rektifikat“ wird kaum im Sprachgebrauch benutzt, auch als eine Verfahrens- und vor allem Steuerhilfe ist das Rektifikat wenig bekannt und bedarf hier einer kurzen Erläuterung. Sofern Sie diesem Fachausdruck noch nie begegnet sind, bedeutet dieser eine formlose Korrektur eines Bescheides aus einem beliebigen Rechtsgebiet wie z. B. eine formlose Korrektur einer Steuerveranlagung oder eines Rentenbescheids.

Jetzt Rektifikat Steuererklärung / Korrekturantrag online erledigen lassen
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Rektifikat Steuererklärung

Aus prozessökonomischen Gründen beantragen wir häufig für unsere Mandanten im ersten Schritt eine unkomplizierte Änderung eines nicht zufriedenstellenden Bescheides mittels Rektifikats.

Folgende Arten von Vorkommnissen können mittels Rektifikats korrigiert werden:
  1. Schreib- und Rechnungsfehler,
  2. klare, feststellbare Fehler der Behörde wie z. B. Nichtberücksichtigung aktenkundiger Tatsachen, Fehlüberlegungen, welche ohnehin zur Gutheissung einer Einsprache führen würden,
  3. klare Sachverhalte, ohne dass ein Fehler der Behörde vorliegt.

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