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STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Rektifikat, Einspruch, Rekurs: Bedeutung, Anwendung und Vorteile – Alles, was Sie wissen müssen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir erleben heute immer wieder die Lehrstücke rechtsstaatlicher Klarheit in der Schweiz, wo z. B. das Gericht jüngst eine Entscheidung gefällt hat, die auch bei uns Beachtung finden sollte. Es geht um etwas scheinbar Technisches – die sogenannte virtuelle Doppelbesteuerung und versäumte Fristen– und doch ist es ein Urteil 9C_258/2024  mit weitreichender Bedeutung für Steuergerechtigkeit, Rechtsklarheit und die Sorgfaltspflicht der Steuerpflichtigen.

Verpasste Fristen, doppelte Steuerlast und die stille Kraft des Rektifikats – Was das Schweizer Bundesgericht zur Doppelbesteuerung lehrt

Der Fall: Virtuelle Doppelbesteuerung, aber verspätete Reaktion

Ein Steuerpflichtiger, der im o.g. Prozess durch die Rechtsanwälte und Steuerberater der KPMG AG gegen Steuerverwaltungen des Kantons Luzern und des Kanton Zug verterten war, hatte es versäumt, in einem ordentlichen Verfahren geltend zu machen, dass er doppelt besteuert werde – in zwei Kantonen gleichzeitig, konkret Luzern und Zug. Diese Doppelbesteuerung war offensichtlich, wurde auch von seinem Anwalt erkannt, doch am Ende scheiterte alles daran, dass der Kostenvorschuss nicht bezahlt wurde und die Frist für eine Beschwerde verpasst wurde.

Lassen Sie mich das klar sagen: Es ist nicht Aufgabe eines Rechtsstaates, Nachlässigkeit zu kompensieren. Wer sein Recht nicht rechtzeitig wahrnimmt, der kann es später nicht durch die Hintertür einer Revision einfordern. Das ist eine Frage der Rechtsklarheit, der Fairness gegenüber allen anderen Steuerpflichtigen – und der Disziplin im Verfahren.

Das Bundesgericht hat in seiner Begründung deutlich gemacht: Wer eine Verletzung seiner Rechte bereits im ursprünglichen Verfahren hätte erkennen und rügen können, der kann nicht Jahre später mit einem Revisionsgesuch auf der Matte stehen. Auch nicht, wenn die Zustellung an einem Samstag erfolgt ist. Ein moderner Rechtsstaat verlangt, dass sich Bürger und ihre Berater der technischen Möglichkeiten – wie einem einfachen „Track & Trace“ – bedienen. Das ist kein Luxus, das ist heute Mindeststandard.

Man muss nicht alles, was aus Luzern kommt, gutheißen – aber in diesem Fall hat das dortige Kantonsgericht Maß und Mitte bewahrt. Und das höchste Gericht hat bestätigt: Eine nachträgliche Änderung kommt nicht in Frage.

Meine Damen und Herren,

dieses Urteil erinnert uns auch in daran, worauf es ankommt: Steuerpflicht ist kein Wunschkonzert. Sie ist mit Pflichten verbunden, auch mit der Pflicht, Fristen zu wahren, Rechtsmittel einzulegen und Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen. Wenn wir das unterhöhlen, wird aus dem Rechtsstaat ein Gnadenstaat – das darf nicht sein.

Ich begrüße daher diese konsequente Linie des Schweizer Bundesgerichts. Und ich wünsche mir, dass wir uns auch bei uns öfter auf das besinnen, was Recht bedeutet: Klarheit, Verlässlichkeit – und auch Konsequenz.

Doch es gibt auch ein Instrument, das hier ergänzend erwähnt werden muss: das sogenannte Rektifikat

Fazit: Virtuelle Doppelbesteuerung, aber verspätete Reaktion

Ein Steuerpflichtiger in der Schweiz wurde von zwei Kantonen gleichzeitig zur Kasse gebeten – klassischer Fall einer interkantonalen Doppelbesteuerung. Das Problem: Die Beschwerdefrist wurde verpasst. Trotz erkennbarer Rechtsverletzung konnte das Bundesgericht keine nachträgliche Aufhebung zulassen.

Die Begründung: Wer seine Rechte kennt und eine Beschwerde einlegt, dann aber den Kostenvorschuss nicht zahlt und Fristen verpasst, der trägt die Verantwortung für das Scheitern seiner Rechtsmittel. Der Staat ist kein Gnadenbetrieb.

Zustellung am Samstag? Kein Argument bei modernen Mitteln

Auch der Hinweis auf die Zustellung am Samstag per A-Post Plus half dem Kläger nicht. Die Gerichte erklärten deutlich: Heute ist es zumutbar, über „Track & Trace“ den Zustellzeitpunkt zu klären. Wer das unterlässt, gefährdet den Rechtsschutz selbst.

Rektifikat: Die stille, aber wirkungsvolle Alternative

Und doch gibt es eine ergänzende Möglichkeit: das Rektifikat – ein Begriff, der im juristischen Alltag kaum Beachtung findet, aber hohe praktische Relevanz hat.

Ein Rektifikat ermöglicht die formlose Korrektur eines Bescheids, selbst nach Ablauf der Frist. Voraussetzungen:

 

  • Schreib- oder Rechenfehler,

  • offensichtliche Irrtümer, etwa das Übersehen aktenkundiger Fakten,

  • unstrittige Sachverhalte ohne Behördenfehler.

 

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Beispiele finden sich in der Bundesgerichtspraxis, etwa in den Urteilen 2C_519/2011 oder 2C_164/2020. Das Steuerrecht kennt das Rektifikat als Korrekturmittel bei klaren Fehlern, meist mit einer Frist von bis zu fünf Jahren – ohne formelle Einsprache nötig.

Was das Bundesgericht nicht zuließ – und warum

Im o.g. Fall Urteil 9C_258/2024 war das Rektifikat allerdings nicht anwendbar: Die Frage der Doppelbesteuerung ist komplex, keine offensichtliche Zahlendrehung. Zudem hatte der Kläger die Problematik erkannt, aber die Verfahrenspflichten verletzt – also das Verfahren aktiv scheitern lassen.

Hier sind die Anforderungen höher als beim Rektifikat. Der Fehler war nicht „offensichtlich“, sondern Folge prozessualer Versäumnisse.

Lehre für die Steuerpraxis: Verantwortung übernehmen, Rektifikat gezielt nutzen

Meine Damen und Herren,

dieses Urteil zeigt zweierlei: Erstens, dass der Rechtsstaat auf Fristen und Form achtet. Zweitens, dass es raumgreifende Korrekturmittel wie das Rektifikat gibt – aber nur für klare, evidente Fehler. Wer in Steuerfragen nachlässig agiert, wird durch die Nachsicht der Justiz nicht gerettet.

Fazit: Steuergerechtigkeit braucht Disziplin – und ein bisschen Systemkenntnis

ch begrüsse die Klarheit dieses Urteils. Es zeigt: Die Balance zwischen Rechtsschutz und Ordnungspflicht lebt – auch im Steuerrecht. Und das Rektifikat, so unscheinbar es sein mag, ist ein Instrument, das mehr verdient als ein Fußnoten-Dasein.

Rektifikat Steuererklärung

Aus prozessökonomischen Gründen beantragen wir häufig für unsere Mandanten im ersten Schritt eine unkomplizierte Änderung eines nicht zufriedenstellenden Bescheides mittels Rektifikats.

Folgende Arten von Vorkommnissen können mittels Rektifikats korrigiert werden:
  1. Schreib- und Rechnungsfehler,
  2. klare, feststellbare Fehler der Behörde wie z. B. Nichtberücksichtigung aktenkundiger Tatsachen, Fehlüberlegungen, welche ohnehin zur Gutheissung einer Einsprache führen würden,
  3. klare Sachverhalte, ohne dass ein Fehler der Behörde vorliegt.

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