A-S-C-L Leistner und Partner
STEUERBERATUNG FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER & INVERSTOREN
Immobilien - Hypotheken - Steuern
Ein Immobilienbesitz bietet Ihnen als Eigentümer viele Möglichkeiten, Ihre Steuern und die Kosten Ihrer Hypotheken zu optimieren.
Unsere Mandanten, die auf die richtige Vermögensstrategie setzen, optimieren nicht nur über die Jahre ihre Steuern, sie verdienen mit ihren Immobilien richtig Geld. Die richtige Strategie bei der Veräusserung der Liegenschaft führt zur Aufdeckung der Rendite und damit zur Gewinnbesteuerung, die ebenfalls optimiert werden kann. Die A-S-C-L-Experten entlasten Sie bei der Auswahl und der Verlängerung der Hypothek und unterstützen Sie bei Ihren Verhandlungen mit der Bank bis zum Abschluss.
Richtig Geld verdienen allerdings nur die Immobilienbesitzer, die bereits vor dem Erwerb gut informiert sind.
Folgende Informationen
I über die bestehenden Steuern, Abgaben, abzugsfähigen Kosten sind unverzichtbar:
- im Falle des Erwerbs z. B. Grunderwerbssteuer, Nebenkosten
- Während der Benutzung oder Vermietung z. B. Steuern, Kosten, Verwaltung,
- bei Veräußerung, Vererben oder Verschenken
sowie
II über die Steuerarten wie Einkommenssteuer auf Einnahmen bzw. auf Eigenmietwert (CH), Vermögenssteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer, Grundstückgewinnsteuer in dem Land der Immobilie,
III Höhe der Steuern.
Es gilt des Weiteren zu beachten, dass die Liegenschaft i. d. R. für Grundstückgewinnsteuern des Verkäufers haftet. Diese sollten deshalb – um kein Risiko einzugehen – vom Verkäufer als Teil der Kaufsumme übernommen und auf ein Treuhandkonto einbezahlt werden.
Die Einschaltung einer Gesellschaft kann in bestimmten Fällen von Interesse sein, insbesondere im Hinblick auf eine spätere Schenkung bzw. Erbschaft, um etwa zu vermeiden, dass Ihre Kinder zu Miteigentümern eines Grundstücks werden, was sich ggf. als rechtlich problematisch erweisen kann. Das Halten des Grundstücks durch eine Gesellschaft vereinfacht in dieser Hinsicht die Rechtslage.
Durch Immobilienerwerb entsteht im Land der Immobilie eine Steuerpflicht. Die landesspezifischen Kenntnisse der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind unverzichtbar.
In der Schweiz wären Sie unbeschränkt steuerpflichtig, bei einem Aufenthalt in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit von mehr als 90 Tagen, in Deutschland i.d.R. von mehr als 183 Tage und Sie hätten eine Steuer- und ggf. Vermögenssteuererklärung sowohl bei der Eigennutzung und auch im Fall der Vermietung abgeben müssen.
Bei einem grenzüberschreitenden Immobilienerwerb (CH -DE) wäre zu vermeiden, dass der Eigentümer nach schweizerischem und deutschem Recht gleichzeitig als unbeschränkt steuerpflichtig gilt. In solch einem Fall wird die steuerliche Ansässigkeit nach den DBA-Kriterien bestimmt.
Bei dem Verkauf und Kauf der Liegenschaften, deren Planung, Bau und Sanierung in der Schweiz und in Deutschland können Sie auf den Rat der A-S-C-L Experten in Kreuzlingen Schweiz & Konstanz Deutschland zählen. Möchten Sie mehr darüber und über die Dienstleistungen der A-S-C-L Treuhänder erfahren?
Sie können gern Ihr Anliegen in einem E-Mail leistner-martin@ascl-treuhand.ch schreiben oder uns unter + 41 (0) 71 508 20 99 anrufen.
Für Ihre technischen Immobilien Fragen steht Ihnen unser Kooperationspartner Tilmann Weber, Dipl.-Ing., Architekt, HTWG-Dozent +49 7531 282608 zur Verfügung.
©Medratio: eine A-S-C-L Marke für die Steuerberatung & das Finance Coaching des medizinischen Personals.
Zögern Sie nicht. Buchen Sie Ihren persönlichen oder telefonischen Termin mit J. Leistner, MBA Finance, StB CH in Kreuzlingen oder in St. Gallen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir lieben Steuern & Finanzen!