A-S-C-L Leistner & Partner

STEUERBERATER & TREUHÄNDER

für Immobilieneigentümer & Investoren

Immobilienwert steigern. Steuern und Hypothekarzinsen minimieren.

Ein Immobilienbesitz bietet Ihnen als Eigentümer viele Möglichkeiten, Ihre Steuern und die Kosten Ihrer Hypotheken zu optimieren.


Unsere Mandanten, die auf die richtige Vermögensstrategie setzen, optimieren nicht nur über die Jahre ihre Steuern, sie verdienen mit ihren Immobilien richtig Geld. Die richtige Strategie bei der Veräusserung der Liegenschaft führt zur Aufdeckung stiller Reserven und damit zur Gewinnbesteuerung, die ebenfalls optimiert werden kann. Die A-S-C-L-Experten entlasten Sie bei der Auswahl und der Verlängerung der Hypothek und unterstützen Sie bei Ihren Verhandlungen mit der Bank bis zum Abschluss.


Richtig Geld verdienen allerdings nur die Immobilienbesitzer, die bereits vor dem Erwerb gut informiert sind. 

Richtig informieren bei Immobiliengeschäften

Folgende Informationen sind unverzichtbar:

I bestehende Steuern, Abgaben, abzugsfähige Kosten, wie z. B.

- Grunderwerbssteuer, Nebenkosten beim Immobilienerwerb,

- während der Eigennutzung oder Vermietung z. B. Steuern, Kosten, Verwaltung,

- Besteuerung im Fall der Veräußerung, des Vererbens oder Verschenkens

sowie

II über die Steuerarten wie Einkommenssteuer auf Einnahmen bzw. auf Eigenmietwert (CH), Vermögenssteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer, Grundstückgewinnsteuer im Land der Immobilie,

III die Höhe der Steuern.

Treuhandkonto: Haftungsrisiken beim Erwerb vermeiden

Es gilt des Weiteren zu beachten, dass die Liegenschaft  für Grundstückgewinnsteuern haftet. Diese sollten deshalb z. B.  – um kein Risiko einzugehen – vom Käufer als Teil der Kaufsumme übernommen und auf ein Treuhandkonto einbezahlt werden. 

Einschaltung einer Gesellschaft

Die Einschaltung einer Gesellschaft kann in bestimmten Fällen nützlich sein, insbesondere im Hinblick auf eine spätere Schenkung bzw. Erbschaft, um etwa zu vermeiden, dass bestimmte Personen zu Miteigentümern eines Grundstücks werden. Das Halten des Grundstücks durch eine Gesellschaft vereinfacht in dieser Hinsicht die Rechtslage.

Grenzüberschreitender Immobilienerwerb

Durch Immobilienerwerb entsteht im Land der Immobilie eine Steuerpflicht. Die landesspezifischen Kenntnisse der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind unverzichtbar.

 

In der Schweiz wären Sie unbeschränkt steuerpflichtig, bei einem Aufenthalt in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit von mehr als 90 Tagen, in Deutschland i.d.R. von mehr als 183 Tage.  Aufgrund zumindest beschränkter Steuerpflicht besteht Verpflichtung zur Abgabe einer Steuer- und ggf. Vermögenssteuererklärung in der Schweiz. In Deutschland  im Fall der Vermietung oder Nutzung. 

 

Bei einem grenzüberschreitenden Immobilienerwerb (CH -DE) wäre zu vermeiden, dass Eigentümer nach schweizerischem und deutschem Recht gleichzeitig als unbeschränkt steuerpflichtig gelten. In solch einem Fall wird die steuerliche Ansässigkeit nach den DBA-Kriterien bestimmt.

Richtig rechnen bei Vermögensgeschäften

Beim Verkauf und Kauf der Liegenschaften, deren Planung, Bau und Sanierung in der Schweiz und in Deutschland können Sie auf den Rat der A-S-C-L Experten in Kreuzlingen Schweiz & Konstanz Deutschland zählen. 


Kooperationspartner

Für Ihre technischen Immobilien Fragen steht Ihnen unser Kooperationspartner Tilmann Weber, Dipl.-Ing., Architekt, HTWG-Dozent +49 7531 282608 zur Verfügung.