A-S-C-L Leistner & Partner
STEUERBERATER & TREUHÄNDER
Ein Immobilienbesitz bietet Ihnen als Eigentümer viele Möglichkeiten, Ihre Steuern und die Kosten Ihrer Hypotheken zu optimieren.
Unsere Mandanten, die auf die richtige Vermögensstrategie setzen, optimieren nicht nur über die Jahre ihre Steuern, sie verdienen mit ihren Immobilien richtig Geld. Die richtige Strategie bei der Veräusserung der Liegenschaft führt zur Aufdeckung stiller Reserven und damit zur Gewinnbesteuerung, die ebenfalls optimiert werden kann. Die A-S-C-L-Experten entlasten Sie bei der Auswahl und der Verlängerung der Hypothek und unterstützen Sie bei Ihren Verhandlungen mit der Bank bis zum Abschluss.
Richtig Geld verdienen allerdings nur die Immobilienbesitzer, die bereits vor dem Erwerb gut informiert sind.
Neu rechtliche Grundlagen Deutschland in Kraft:
- JStG 2022 sowie Immobilienbewertung nach dem BewG,
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV vom 14.7.21)
Die Änderungen in der Ertragswertwertbewertung sowie im Sachwertverfahren führen zu höheren Bewertungen mit der Folge auf die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern.
Folgende Informationen sind unverzichtbar:
I bestehende Steuern, Abgaben, abzugsfähige Kosten, wie z. B.
- Grunderwerbssteuer, Nebenkosten beim Immobilienerwerb,
- während der Eigennutzung oder Vermietung z. B. Steuern, Kosten, Verwaltung,
- Besteuerung im Fall der Veräußerung, des Vererbens oder Verschenkens
sowie
II über die Steuerarten wie Einkommenssteuer auf Einnahmen bzw. auf Eigenmietwert (CH), Vermögenssteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer, Grundstückgewinnsteuer im Land der Immobilie,
III die Höhe der Steuern.
Es gilt des Weiteren zu beachten, dass die Liegenschaft für Grundstückgewinnsteuern haftet. Diese sollten deshalb z. B. – um kein Risiko einzugehen – vom Käufer als Teil der Kaufsumme übernommen und auf ein Treuhandkonto einbezahlt werden.
Die Einschaltung einer Gesellschaft kann in bestimmten Fällen nützlich sein, insbesondere im Hinblick auf eine spätere Schenkung bzw. Erbschaft, um etwa zu vermeiden, dass bestimmte Personen zu Miteigentümern eines Grundstücks werden. Das Halten des Grundstücks durch eine Gesellschaft vereinfacht in dieser Hinsicht die Rechtslage.
Durch Immobilienerwerb entsteht im Land der Immobilie eine Steuerpflicht. Die landesspezifischen Kenntnisse der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind unverzichtbar.
In der Schweiz wären Sie unbeschränkt steuerpflichtig, bei einem Aufenthalt in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit von mehr als 90 Tagen, in Deutschland i.d.R. von mehr als 183 Tage. Aufgrund zumindest beschränkter Steuerpflicht besteht Verpflichtung zur Abgabe einer Steuer- und ggf. Vermögenssteuererklärung in der Schweiz auch wenn die Immobilie nicht vermietet ist. In Deutschland besteht Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung im Fall der Vermietung oder Eigennutzung ebenfalls.
Bei einem grenzüberschreitenden Immobilienerwerb (CH -DE) wäre zu vermeiden, dass Eigentümer nach schweizerischem und deutschem Recht gleichzeitig als unbeschränkt steuerpflichtig gelten. In solch einem Fall wird die steuerliche Ansässigkeit nach den DBA-Kriterien bestimmt.
Beim Verkauf und Kauf der Liegenschaften, deren Planung, Bau und Sanierung in der Schweiz und in Deutschland können Sie auf den Rat der A-S-C-L Experten in Kreuzlingen Schweiz & Konstanz Deutschland zählen.
Für Ihre technischen Immobilien Fragen steht Ihnen unser Kooperationspartner Tilmann Weber, Dipl.-Ing., Architekt, HTWG-Dozent +49 7531 282608 zur Verfügung.
Immobilien. Steuern. Finanzen. Bilanzen. Fiskalvertretung. DBA CH-DE. Wie können wir Ihnen helfen?
Zögern Sie nicht. Buchen Sie Ihren Termin mit J. Leistner, MBA Finance, StB CH in Kreuzlingen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Um Ihre Anliegen kümmern wir uns persönlich.
A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder Group AG, Beratungsstellen
Steuerberatung im Park am HB Kreuzlingen
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Steuerberatung am Bahnhof St. Gallen
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Medratio: eine A-S-C-L Marke für die Steuerberatung & das Finance Coaching des medizinischen Personals.