A-S-C-L Leistner und Partner

STEUERBERATUNG & TREUHAND FÜR PSYCHOTHERAPEUTEN 

Schweizer Systemwechsel

Der Schweizer Bundesrat (BR) hat sich am 19.03.2021 entscheiden, dass Psychologen und Psychotherapeuten ab dem 01.07.2022 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung selbstständig tätig sein dürfen. Die Voraussetzung ist analog zur Physiotherapie eine ärztliche Anordnung. Dadurch bekommen die selbstständigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten den Zugang zur Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Was ist für Sie wichtig?

Seit mehreren Jahren sind A-S-C-L Berater in den Gründungs-, Steuerberatungs- und Vorsorgebereichen tätig. Möchten Sie sich als Experte für die Psychotherapie positionieren? Möchten Sie mehr Kunden gewinnen? Dann sind Sie hier richtig. A-S-C-L berät Sie neutral in Ihren steuerlichen und finanziellen Entscheidungsprozessen. Gern helfen wir Ihnen, Ihre Ziele zu verwirklichen.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?


 

Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr Jens Leistner