A-S-C-L Leistner & Partner

STEUERBERATER & TREUHÄNDER

für Sie im Einsatz mit Fokus auf Mehrwert



#GesundeSteuern-Bilanzen-Finanzen

A-S-C-L Treuhaender fuer Mediziner entlasten Sie sehr gern.

Seit Jahren ist die Betreuung von Ärzten und Heilberufen ein Schwerpunkt in unserer Kanzlei. A-S-C-L verfolgt einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Unsere Steuerexperten bieten eine umfassende Entlastung bei allen wichtigen finanziellen und steuerlichen Themen. 

Zusätzlich zu unseren Steuer-, Finanz- und Treuhand-Kerndienstleistungen berücksichtigen wir die Vermögensplanung, die neutrale Erarbeitung von Anlage- und Immobilienstrategien, unterstützen Sie bei Bankgesprächen und Altersvorsorge. 

Wir helfen das "Blutbild" Ihrer Bilanzen + Finanzen zu verbessern.

A-S-C-L hat das Ziel, schnell & unkompliziert zu helfen. Sie geben uns Ziele vor. Wir setzen die Segel, optimieren den Kurs, geben Ihnen Sicherheit, alles aus einer Hand: Steuern + Bilanzen + Immobilien + Finanzen CH und DE = Mehrwert + 100 % Leidenschaft.

Jens Leistner, 
RB StB CH, eingetragen als Rechtsberater beim Landgericht Freiburg 


Neue Schweizer Zulassungsregelungen - Entfallen dreijähriger Tätigkeit als Pflichtvoraussetzung

Mitte März 2023 hat die Schweiz eine Ausnahmeregelung betr. Zulassung junger Mediziner eingeführt, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung selbstständig arbeiten dürfen, ohne wie gesetzlich vorgeschrieben, mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet zu haben (s. dazu ausführlich die Meldung vom Bundesamt für Gesundheit).

Praxis in der Schweiz für Ärzte und Ärztinnen aus dem Ausland

Durch das Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), der die dreijährige Weiterbildung vorschreibt, waren vor allem die Mediziner mit einem ausländischen Fachtitel benachteiligt. Die Mitte März 2023 erfolge Änderung erlaubt den ausländischen Ärzten und Ärztinnen, unabhängig davon, ob sie über einen gesetzlich erforderlichen anerkannten Schweizer Facharzttitel verfügen, unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der OKP tätig zu werden. Die neue Regelung gilt für selbständige Mediziner und für Angestellte eines medizinischen Zentrums.

Voraussetzungen für die selbständige ärztliche Tätigkeit ohne dreijährige Weiterbildung in der Schweiz

Die neue Ausnahme betrifft allerdings nur die Bereiche, in denen eine Unterversorgung in der Schweiz besteht, und damit den folgenden Personenkreis der Ärzte und Ärztinnen:

  1. Allgemeine innere Mediziner mit dem einzigen deutschen Weiterbildungstitel nach dem Studienabschluss in der EU,
  2. Praktische Ärzte und Ärztinnen mit dem einzigen Schweizer Weiterbildungstitel nach dem Studiumabschluss in der Schweiz,
  3. Kinder- & Jugendmediziner, Kinder- & Jugendpsychiater.

Zulassung

Da Schweizer Kantone in den o.g. Fachbereichen, sofern in diesen Unterversorgungen bestehen, eine Ausnahme vorsehen können, ist die vorrangige Kontaktaufnahme mit den zuständigen kantonalen Zulassungsbehörden erforderlich.

Praxisgründung & Digitalisierung

Als Onlinesteuerberatung bieten wir Ihnen einen Mehrwert bei den projektierten Praxisgründungen & geplanten Digitalisierungen. Bei A-S-C-L geniessen Sie viele Vorteile und Entlastung durch eine digitale Vorbereitung der Gründung und später durch elektronische Verarbeitung der Finanzbuchhaltung.

Digitalisierte Finanzprozesse

Gern helfen wir Ihnen, von den althergebrachten Pendelordnern auf die digitalisierte Buchhaltung durch die Auswahl der Praxissoftware, das Optimieren von Prozessen, Scannen von Dokumenten und dem strukturierten Ablegen dieser in der WebAkte umzustellen.

Auf manuelles Anfassen, Abbuchen, Heften der Belege verzichten wir zu Ihrem Vorteil und rufen nach Abstimmung mit Ihnen die elektronischen Bankbelege direkt von Ihrer Bank in das Finanzbuchhaltungsprogramm ab. Diese werden anhand von Buchungsvorlagen von uns geprüft und gebucht.

Wir halten uns an das Patientengeheimnis und verzichten auf die Vorlage Ihrer Ausgangsrechnungen an Patienten.


Was ist Ihnen wichtig? Mehr Zeit und mehr Rechtssicherheit?

A-S-C-L ist eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, Landgericht Freiburg Deutschland und im Handelsregister als Steuerberater Schweiz. Als Rechtsberater unterliegen wir der Aufsicht und verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen bei der Allianz in der Schweiz und in Deutschland. 


Wir arbeiten mit der zertifizierten und verschlüsselten Kanzleisoftware für Rechtsanwälte RA-Micro & der WebAkte für Rechtsberater mit TÜV-Zertifizierung der Datensicherheit. Durch Verschlüsselung nach höchsten Sicherheitsstandards sind Ihre Daten stets geschützt. A-S-C-L ist Beteiligter an der "Allianz für Cyber - Sicherheit".


Wir freuen uns auf Sie!
 
Jens Leistner