A-S-C-L Leistner & Partner

STEUERBERATER & TREUHÄNDER

"Im Ring" mit Behörden?

Einigung ohne Gericht

Gegen Entscheide, Veranlagungen, Anordnungen von Behörden muss man sich manchmal wehren. Die gewaltfreie Kommunikation ist der wichtigste Grundsatz bei Verhandlungen mit Behörden. Diese führt häufiger zum Erfolg als eine Beschwerde vor Gericht.

Unser Tipp: Erwarten Sie keine Wunder von Gerichten. Bemühen Sie sich bei Problemen um eine Lösung mit Ihren Ansprechpersonen bei Behörden. 


Fühlen Sie sich ungerecht behandelt? Ihre Anwälte raten, dagegen rechtlich vorzugehen?

Recht hin oder her. Die statistisch belegten Chancen, das Recht z. B. am Bundesgericht in der Schweiz durchzusetzen, ist im Jahr 2021 auf 13% gesunken. Die Statistik beinhaltet: gänzliche Gutheissungen sowie teilweise Gutheissungen.

 

Die statistischen Erfolgsquoten nach Rechtsgebieten:

  • Beschwerden vor Schweizer Bundesverwaltungsgericht: 9,7 %,
  • öffentliches Recht: 14,7 %
  • Strafrecht (hierzu zählt Steuerhinterziehung, AIA): 12,9 %,
  • Betreibungsrecht und Zivilrecht: 9,7 %.

Vertretung - wie Sie zu Ihrem Erfolg kommen

Unser Ziel ist Ihre steuerliche Sicherheit vor allem bei den grenzüberschreitenden Aktivitäten und Transaktionen. Gern vertreten unsere Rechtsberater Sie vor Behörden bei den steuer-, sozialversicherungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen im Rahmen einer Mediation, einer Schlichtung oder in den verwaltungsrechtlichen Rechtsmittelverfahren ohne Gericht. 

Da die Statistik den Klägern vor Gericht nur in ca. 13 von 100 Streitfällen Recht gibt und der Streit vor Gericht für die Betroffenen kostenintensiv ist, übernehmen wir Ihre Vertretung nur in Mediations-, Schlichtungsverfahren und Rechtsmittelverfahren gegenüber Behörden (Rektifikat, Verständigungsverfahren, Einsprache, Rekurs).

Gewaltfreie Kommunikation mit Steuerbeamten

Die Schweizer Steuer- und Rechtspraxis ist von einer achtungsvollen Kommunikation zwischen Vertretungen, Personen und Verwaltungen geprägt. Ein sachlicher Austausch legt den Grundbaustein des „gewaltlosen“ Umgangs.

Die EXPERTsuisse, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die Beteiligten aus der Wirtschaft haben dies in Form von einem Verhaltenskodex verfasst. Der Verhaltenskodex ist an die Steuer- und Rechtsberater, Steuerverwaltungen, steuerpflichtige Personen und Unternehmen gerichtet. A-S-C-L Rechtsberater arbeiten seit Jahren Hand in Hand ohne Rechtsstreit mit Behörden in der Schweiz und in Deutschland. Je mehr Personen die gewaltfreie Kommunikation ohne Rechtsstreit befolgen, desto angenehmer und effektiver ist die Zusammenarbeit.

Unsere Tipps:

a) Prüfen Sie Ihren Sachverhalt in sachlicher, zeitlicher, personeller und finanzieller Hinsicht:

- Ist Ihre Rechtsauffassung gerichtlich haltbar?

- Sind Sie bereits eine Auseinandersetzung, die mehrere Jahre dauert, mit einer statistisch eher negativen Prognose zu führen?

- Haben Sie einen guten Rechtsberater, der seine Erfolge bei Gerichtsverfahren nachweisen kann?

- Sind Sie bereit, sofern Sie verlieren, die Anwalt- und Gerichtskosten zu tragen, also "das gute Geld dem schlechtem hinterherzuwerfen"?

b) Prüfen Sie, ob Sie Ihre Zeit und Ihr Geld lieber in die anderen angenehmeren bzw. gewinnbringenden Aktivitäten investieren.

-> Die sog. Verzichtskosten und das Wählen einer alternativen Handlung mit Zeitgewinn sind i.d.R. summa summarum produktiver. 

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Warum ein Vertreter bessere Ergebnisse erzielt

Das kennen wir alle, ein gereizter Mensch neigt zur Überreaktion, die in Gesprächen mit Behörden vermieden werden sollte. Unterlagen und Deklarationen sollen klar, nachvollziehbar, vollständig sein und keine Fragen nach sich ziehen. Bekommen Sie eine Nachfrage, sollten Sie dieser fristgerecht nachkommen, auch wenn diese Ihnen Schwierigkeiten bereitet. Überspringen Sie nie Ihren Verantwortlichen hinweg auf dessen Vorgesetzten, auch wenn das Sprichwort sagt, sofern du mit Gott sprechen möchtest, wende dich nicht an seinen Apostel.


Unsere Tipps: 

Werten Sie nicht, auch wenn Sie mit dem Ergebnis der Besteuerung nicht einverstanden sind. Legen Sie Ihre Ziele fest. Gibt es andere Ergebnisse, wie z. B. 1/2 von Ihren Zielen, die in Verhandlung mit Behörde akzeptabel wären? 

Erwarten Sie keine Wunder von Gerichten.

Was viele nicht wissen, kann ein Streit auch ohne Gericht durch ein Mediationsverfahren beigelegt werden. Wir bieten Ihnen die Hilfe in den folgenden Verfahren im Verwaltungsweg an:


Kontakt

Jens Leistner, Rechtsberater Steuerberater Schweiz 

MBA Finance Cambridge UKDiplom Kaufmann FH

Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister