A-S-C-L Leistner & Partner
MWST-Steuerpflicht ausländischer Firmen
Sind Sie ein Unternehmer mit Domizil im Ausland, welches in der Schweiz gewerblich oder freiberuflich aktiv ist oder Schweizer Kunden hat?
Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Ihre ggf. bestehende MwSt-Verpflichtung in der Schweiz zu überprüfen:
Sofern Sie mindestens eine der o.g. Fragen mit „Ja“ beantwortet haben sowie die weltweite Umsatzschwelle 100.000,- CHF erreicht haben, könnten Sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sein. Bitte beachten Sie, dass die o.g. Liste nicht vollständig ist und ein genau Prüfung der Art Ihrer Tätigkeit (Lieferungen oder sonstige Leistungen) und der Art Ihrer Waren erforderlich ist.
Die Schweizer Mehrwertsteuerpflicht entsteht ab dem ersten Franken, sobald der weltweite Umsatz von 100.000,- CHF oder höher weltweit erzielt wurde. Dies trifft auch auf die Kleinsendungen zu, die der Einfuhr- /Vorsteuer bei der Unterschreitung der Schwelle von 100.000 CHF nicht unterliegen. Steuerfreie Kleinsendungen, die der Einfuhrsteuer nicht unterliegen, sind die Sendungen, deren Einfuhrsteuer 5 CHF (hier: MwSt 7.7% von Warenwert 65 CHF) nicht übersteigen.
Die Beauftragung eines schweizerischen Fiskalvertreters ist in den o.g. Fällen für ausländische Firmen verpflichtend. Gern prüfen wir, ob Ihre Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz besteht, und entlasten Sie mit Fokus auf:
Folgende Fragen sind im Zusammenhang mit der Tätigkeit der ausländischen Unternehmen in der Schweiz ebenfalls von Bedeutung:
1. Entsteht durch Ihre Tätigkeit in der Schweiz eine steuerliche Betriebsstätte?
2 Ist das Unternehmen in der Schweiz gewinnsteuersteuerpflichtig? Muss eine Steuererklärung eingereicht werden?
3. Auch die Fragen der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung muss man im Voraus klären.
4. Die Gründung einer Niederlassung oder einer selbstständigen Gesellschaft wäre zu prüfen.
Gern prüfen und planen wir zusammen mit Ihnen Ihre Rechtssicherheit.
Sobald Sie in der Schweiz den Behördenkontakt haben, werden Sie aufgefordert, den Behörden eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen. Gern vertreten A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder Sie in der Schweiz.
Jens Leistner
Immobilien. Steuern. Finanzen. Bilanzen. Fiskalvertretung. DBA CH-DE. Wie können wir Ihnen helfen?
Zögern Sie nicht. Buchen Sie Ihren Termin mit J. Leistner, MBA Finance, StB CH in Kreuzlingen oder in St. Gallen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Um Ihre Anliegen kümmern wir uns persönlich.
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