Die Bundesversammlung der Schweiz beschliesst betr. Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» die folgenden Änderungen: Art. 127a Besteuerung von Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen:
1 Kapitaleinkommen sei über einem durch das Gesetz festgelegten Betrag zu 150 % steuerbar,
2 Der Mehrertrag, der sich aus der Besteuerung der Kapitaleinkommensteile nach Absatz 1 im Umfang von 150 Prozent statt 100 Prozent ergibt, sei ermässigt zu besteuern.