A-S-C-L Leistner & Partner

STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Verbindliche Auskunft CH & DE

Im Steuer- und Rechts-Dschungel finden sich private Personen genau wie Unternehmer aufgrund permanenter Rechtsänderungen und der Fülle von gerichtlichen Entscheidungen, Rundschreiben, Nichtanwendungserlassen mühsam zurecht. Es ist unmöglich steuerliche Folgen einer geplanten oder erfolgten Handlung der Steuerpflichtigen in letzter Konsequenz vorauszusagen. Unter bestimmten Voraussetzungen können deshalb Steuerberater bei der Steuerverwaltung in der Schweiz oder beim Finanzamt in Deutschland eine verbindliche Auskunft beantragen. Gerichte haben sogar entschieden, dass ein Steuerberater unter gewissen Umständen verpflichtet sei, eine kostenpflichtige verbindliche Auskunft für Steuerpflichtigen einzuholen, zumindest, diese dem Mandanten anzuraten. 

Brauchen Sie unsere Steuerhilfe? Möchten Sie mehr darüber und über die Dienstleistungen der Kanzlei A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder erfahren? Gern helfen wir Ihnen persönlich und / oder online.


Kontakt

A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder

Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister beim Landgericht Freiburg

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Brauneggerstr. 34a, 78462 Konstanz Deutschland