· 

Aktuelle Trends in der Besteuerung bei einem Wegzug aus Deutschland in die Schweiz - der Prozess

Zieht ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer Schweizer Kapitalgesellschaft in die Schweiz um, so sind die Wertzuwächse aus seiner Beteiligung bereits bei seinem Wegzug steuerlich festzusetzen (FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid v. 31.8.2020 - 2 K 835/19). 


Betr. der Steuererhebung muss im Rahmen der Revision die Möglichkeit der Zahlung der Steuer in Teilbeträgen gemäß § 6 Abs. 4 AStG aufgrund der mit der sofortigen Einziehung verbundenen erheblichen Härten den Liquiditätsnachteil bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz geprüft werden.

Der EuGH stellte somit im Vorfeld die Unvereinbarkeit der sofortigen Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug aus Deutschland in die Schweiz fest (EuGH, Urteil v. 26.2.2019 - C-581/17 „Wächtler“).

Sachverhalt: Der deutsche Kläger, welcher der Geschäftsführer und Inhaber mit einer 50 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in der Schweiz, ist, mietete eine Wohnung in der Schweiz, während seine Ehefrau in Deutschland wohnte.

Er wählte die Einzelveranlagung in Deutschland und beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Freistellung von der Besteuerung in Deutschland. Das Finanzamt machte die sog. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG geltend, die den Wertzuwachs der Beteiligung bei einem Wegzug ins Ausland in Deutschland zu versteuern auffordert, da eine spätere Betreibung der Steuerschulden in der Schweiz kaum durchsetzbar ist.

Der EuGH urteilte: § 6 AStG enthält Bestandteile 1) der Steuerfestsetzung und 2) der Steuererhebung. Es besteht die Möglichkeit, von der unverzüglichen Erhebung der Steuer bei einem Wegzug in das EU-/EWR-Ausland abzusehen, jedoch nicht bei einem Wegzug in die Schweiz, wonach die fällige Einkommensteuer sofort zu zahlen sei. Eine zinslose Stundung von Amts wegen sieht weder das AStG noch das EStG oder ein anderes Gesetz vor. Die Revision ist beim BFH unter dem Az. I R 35/20 anhängig.

Es gibt allerdings die Alternativen der Steuerzahlung in Deutschland z. B. in Teilbeträgen, um Liquiditätsnachteile bei der Wohnsitzverlegung in die Schweiz zu vermeiden.