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Wohnsitzwechsel in die Schweiz

Sie fahren seit Jahren in die Schweiz in den Urlaub oder arbeiten dort. Das Land, die attraktiven Steuern sprechen Sie an oder Sie beabsichtigen, sich in Ihrer Schweizer Wahlheimat zur Ruhe zu setzen. Sie wissen, dass bei jedem Umzug vor allem ins Ausland eine Menge Formalitäten zu klären und zu regeln ist.

Unsere Lösung:
A-S-C-L Experten haben Erfahrung, Kunden bei der Umzugsplanung (Steuern, Finanzen, Vorsorge, Immobilien in der Schweiz und in Deutschland) zu unterstützen. Zieht z. B. ein deutscher Steuerinländer in die Schweiz um, so könnte er mit einem Geflecht aus Steuervorschriften konfrontiert werden, weil Deutschland ein besonderes Besteuerungsrecht gemäß Art. 4 DBA hat. Dieses Recht gilt in den folgenden Fällen: 1) sofern eine sog. Schlüsselgewalt über eine Wohnung oder Haus im Deutschland besteht, 2) sofern der Steuerpflichtige einen gewöhnlichen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten im Jahr in Deutschland hat.

 

Was können Sie in diesem Fall tun? Wir beraten Sie gerne.

Ihr A-S-C-L Team