Einst waren Grenzgänger Personen, die höchstens 20 Kilometer von der Grenze entfernt wohnten und täglich zu ihrem Wohnort zurückkehrten. Heute fällt steuerlich jede Person, die folgende Merkmale aufweist unter diesem Begriff: (i) regelmässige unselbstständige Erwerbstätigkeit, (ii) Wohnsitz im grenznahen Raum, (iii) tägliche Arbeit im anderen Staat und (iv) Rückkehr an den Wohnsitz nach Arbeitsende. Erachtet Ihr diese neue Möglichkeit der Besteuerung in der Schweiz als gut?