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Doppelbesteuerung Leitender Angestellter CH-DE

Ist eine im Schweizer Handelsregister eingetragene Person mit ihrem Lebensmittelpunkt in Deutschland als »leitender Angestellter« nach DBA CH-D zu werten? Ist im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte sowie den Sinn eine solche Eintragung dahin gehend auszulegen, dass die Steuerbefreiung in Deutschland möglich ist? Danach können die Einkünfte einer in Deutschland ansässigen Person aus einer Tätigkeit als Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft in der Schweiz besteuert werden.

Dass eine Person ohne Funktionsbezeichnung im Handelsregister eingetragen sei, stehe seiner Einbeziehung in den o. g. genannten leitenden Personenkreis nicht entgegen, entschied das deutsche Finanzgericht. Dies genüge den Anforderungen von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Az. I R 60/17).

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