Quellensteuer

Quellensteuer · 16.07.2021
Das deutsche Bundeszentralamt für Steuern BZSt veröffentlicht die Formblätter für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuern und den erneuerten Antrag auf Rückerstattung unter 15 % Quellensteuern. Die Vordrucke sind auf der Internetseite vom Bundeszentralamt für Steuern BZSt aufrufbar. Weitere Hinweise zur Erstattung nach § 50d Absatz 1 EStG werden auch dort veröffentlicht.
Quellensteuer · 20.05.2021
In dem Prozess wird eine AG beschuldigt, dass sie den Lohn der bei ihr arbeitenden quellensteuerpflichtigen Mediziner nicht auf ein Jahr gerechnet hat, um den relevanten Steuersatz zu berechnen. Sie habe die Quellensteuer auf Cashauszahlungen nicht abgerechnet. Es war fraglich, ob es sich um ein Nachforderungsverfahren handeln könnte oder, ob ein Nachsteuerverfahren vorliege. Ein Nachsteuerverfahren verlangt das Bestehen eines rechtskräftigen Bescheids, was hier anerkannt wurde.

Quellensteuer · 17.02.2021
Mit der neuen Quellenbesteuerung hat die Schweiz das Quellensteuerverfahren und die Quellesteuerrückerstattung schweizweit vereinheitlicht. Die Plattform https://www.quellenbesteuert.ch bietet Ihnen die Hilfe und Informationen zu Steuern von bestimmten Gruppen der natürlichen Personen aus der unselbstständigen Erwerbstätigkeit sowie einige Informationen zur Verrechnungssteuer an. Dank https://www.quellenbesteuert.ch können Sie Ihre Besteuerung prüfen und Ihre Steuerrückerstattung zurückfordern.
Quellensteuer · 16.11.2020
Ab dem 1. Januar 2021 wird das neue Steuerkonstrukt, Quasi-Ansässigkeit, eingeführt. Die quellensteuerpflichtigen Personen, die im Ausland steuerlich ansässig sind und die Voraussetzungen an die Quasi-Ansässigkeit erfüllen, können ab dem 01.01.2021 für jedes Jahr bis am 31. März des auf die Fälligkeit der Leistung folgenden Steuerjahres einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung bei der Schweizer Steuerverwaltung einreichen.

Quellensteuer · 03.11.2020
Aufgrund von DBA-Abkommen CH-DE gelten für die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften von Grenzgängern und Grenzgängerinnen folgende Besonderheiten: 1 Der Schweiz steht bei täglicher Heimkehr ein Quellensteuerabzug von maximal 4,5% der Bruttoeinkünfte zu. 2 Die in der Schweiz erhobene Steuer wird vom ausländischen Wohnsitzstaat angerechnet. 3 Besteuerung im Arbeitsortsstaat gilt nur bei Ausübung einer Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden.
Quellensteuer · 03.11.2020
An der Quelle besteuert werden alle in der Schweiz ansässigen ausländischen Arbeitnehmenden, welche weder die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen noch mit einer Person in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt. Der Besteuerung an der Quelle unterliegen die Ersatzeinkünfte. Steuerbar sind Taggelder (ALV, IV, KVG, UVG, UVGZusatz, VVG usw.), Ersatzleistungen haftpflichtiger Dritter etc

Quellensteuer · 05.10.2020
Breaking News ESTV - Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife, ab 2021 in Kraft Bern, 02.10.2020 - Die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens auf den 1. Januar 2021 erfordert die kurzfristige Anpassung folgender Daten: «Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife für den Import in Lohnbuchhaltungssysteme (ERP-Systeme)». Die neuen Quellensteuertarif-Dateien für das Steuerjahr 2021 werden Anfangs Dezember 2020 auf der ESTV Homepage aufgeschaltet.
Quellensteuer · 20.11.2019
Es besteht eine theoretische Möglichkeit einer Besteuerung der Einkommen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aller Rentnerinnen und Rentner an der Quelle in der Schweiz. Gegenwärtig sind nur Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz (Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung B, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Künstlerinnen und Künstler, Vortragsreisende usw.) quellensteuerpflichtig.