Artikel mit dem Tag "Zustellungsdomizil"



AIA  · 17.12.2020
Im Fall eines Amtshilfegesuchs fordert die ESTV die betroffenen Personen zwecks Geltendmachung des rechtlichen Gehörs auf, ihr innerhalb von zehn Tagen eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen, bzw. eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen. Wo wir Ihnen helfen können, machen wir das sehr gern. Schreiben Sie an leistner-martin@ascl-treuhand.ch oder rufen Sie uns an Tel. +41715082099. Unkompliziert, einfach direkt.