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AIA: der verlorene Prozess

Der Kläger beanstandete, dass seine Bank seine Gesellschaft falsch als Finanzinstitut einstufte sowie ihn falsch als meldepflichtige Person identifizierte. Das Gericht entschied, der Beschwerdeführer habe nicht die ESTV, sondern seine Bank zu verklagen, um die Berichtigung der angeblich unrichtigen Daten zu verlangen. Würde die Bank mit dem Kläger einig, könne sie der ESTV eine Berichtigung melden (Art. 19 Abs. 3 AIAG). Urteil vom 10. März 2021.    
Die von dem AIA betroffenen Personen sollten beachten, dass die Hoffnung, eine Klage gegen die ESTV zu gewinnen, kaum realistisch ist. Das Anzeichen auf problematische Gegebenheiten in einem Staat (z.B. Korruption) nach Aktivierung des AIA mit der Schweiz könnten evtl. Einwände begründen, wenn sich die Besteuerung oder die Amtshilfe daraus ableiten. Ansonsten hat eine Klage mit der Zielsetzung der Unterbindung der Datenweitergabe i.d.R. kaum gute Aussichten auf Erfolg.
Gern unterstützen und beraten wir Sie zum Aussichtserfolg einer Klage. Auch können wir Ihnen gern eine in der Schweiz erforderliche Zustelladresse anbieten.