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Das Nemo-tenetur-Prinzip bei der Doppelbesteuerung und in Steuerstrafverfahren

Nemo tenetur se ipsum accusare - das bedeutet, dass niemand gehalten ist, sich selbst zu belasten. 

Steuerpflichtige Personen und Unternehmen sind folglich keinesfalls verpflichtet, an der Aufklärung einer Steuerhinterziehung mitzuwirken. Nemo tenetur se ipsum accusare – also belasten Sie sich nicht selbst.  Es besteht damit das Recht, die Offenlegung der Informationen, Belege und Beweismitteln zu verweigern. Haben Sie Fragen? Uns können Sie online fragen oder einen persönlichen Termin buchen.