Sie fahren seit Jahren in die Schweiz oder arbeiten hier. Das Land, die attraktiven Steuern sind Ihnen ans Herz gewachsen oder Sie beabsichtigen, sich in Ihrer Schweizer Wahlheimat zur Ruhe zu
setzen. Sie wissen, dass bei jedem Umzug vor allem ins Ausland eine Menge Formalitäten zu klären und zu regeln ist.
Lösung
A-S-C-L Experten haben Erfahrung, Kunden bei der Umzugsplanung (Steuern, Finanzen, Vorsorge, Immobilien) zu unterstützen. Zieht z. B. ein deutscher Steuerinländer in die Schweiz um, so könnte er
mit einem Geflecht aus Steuervorschriften konfrontiert werden, weil Deutschland ein besonderes Besteuerungsrecht gemäß Artikel 4 DBA hat. Dieses Recht gilt in den folgenden Fällen: 1) wenn eine
Schlüsselgewalt über eine Wohnung im Deutschland besteht, 2) wenn der Steuerpflichtige einen gewöhnlichen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten im Jahr in Deutschland hat. Was können Sie in
diesem Fall tun? Wir beraten Sie gerne.
Ihr A-S-C-L Team