
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
das jüngste Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bringt entscheidende Klarstellungen zur
Grenzgaengerbesteuerung Deutschland Schweiz.
Worum geht es?
Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, sind laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA D-CH) grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Die Schweiz darf nur eine reduzierte Quellensteuer von 4,5 % einbehalten. Diese Regelung greift jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 60 Tagen im Jahr aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt – dann entfällt der Grenzgängerstatus, und die Schweiz wird zum Besteuerungsstaat.
Der Fall: Grenzgaengerbesteuerung Deutschland Schweiz
Ein deutscher Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Tätigkeit in der Schweiz hatte eine Wohnung nahe seinem Arbeitsplatz in der Schweiz angemietet und pendelte nicht täglich zurück. Die deutsche Finanzverwaltung erkannte seine Nichtrückkehrtage jedoch nicht an, da die einfache Wegstrecke unter 1,5 Stunden lag – eine pauschale Zumutbarkeitsgrenze aus einer bilateralen Konsultationsvereinbarung.
Das Urteil:
Das Finanzgericht wies die pauschale Anwendung dieser Kriterien zurück. Es betonte die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung: Arbeitszeit, Tätigkeit, Entfernung und Umstände müssen individuell berücksichtigt werden. Das Gericht erkannte die Nichtrückkehrtage des Klägers als beruflich bedingt an.
Bedeutung:
Diese Entscheidung stellt die Praxis der pauschalen Ablehnung solcher Fälle durch die Finanzverwaltung in Frage. Sie stärkt das Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit. Betroffene Grenzgänger sollten ihre Fälle dokumentieren und ggf. rechtliche Schritte erwägen.
Zukunftsausblick:
Die Entscheidung ist vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Mit der anstehenden Revision des DBA D-CH ab frühestens 2026, welche die bisherigen Konsultationsvereinbarungen im Protokoll übernimmt, könnte eine gesetzliche Bindung der Gerichte eintreten – umso wichtiger wird die Auslegung durch die höchste Rechtsprechung.
Fazit:
Dieses Urteil ist ein Schritt hin zu einer gerechteren und praxisnäheren Besteuerung von Grenzgängern. Wir müssen auch künftig dafür sorgen, dass Steuerregelungen nicht an der Lebensrealität unserer Bürger vorbeigehen.