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Sanktionierung der Umgehung der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz

Ausländische Unternehmen, die Leistungen (unter den bestimmten Voraussetzungen auch die Lieferungen) in der Schweiz erbringen, müssen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registriert sein, sofern sie mehr als CHF 100’000 Umsatz weltweit erzielen.

Die Prüfungen durch Steuerbehörden haben vor kurzem ergeben, dass viele Unternehmen die MWSt-Meldung unterlassen. Neu diskutierte der Schweizer Bundesrat deshalb diese Problematik. Der Bundesrat entschied,  Unternehmen und auch Betreiber von Versandplattformen sollen alle Leistungen und Lieferungen von Waren in die Schweiz deklarieren und versteuern, sofern sie MWST-pflichtig sind. Der Bundesrat stimmte auch über die Straf-Massnahmen ab. Ein Einfuhrverbot für Lieferungen eines säumigen Unternehmens oder die Vernichtung der Gegenstände könnten neu in der Schweiz verfügt werden. Zudem sollte die ESTV zum Schutz der Kunden eine »Schwarze-Liste« veröffentlichen. 


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