· 

Fskalvertretung-Mwst - Änderungen im MWST-Gesetz

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen im Mehrwertsteuergesetz. Neu können kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 die MWST auf Antrag jährlich abrechnen. Für Unternehmen mit der Saldosteuersatzmethode entfällt die Begrenzung auf zwei Steuersätze. Außerdem werden Online-Verkaufsplattformen neu besteuert.

ESTV: Aktualisierte Informationen zur Mehrwertsteuer

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Dossier „Grundsätze der Mehrwertsteuer“ überarbeitet. Dieser erklärt, wie die Mehrwertsteuer funktioniert und erhoben wird. Zudem sind die neuesten Gesetzesänderungen enthalten, die seit dem 1. Januar 2025 gelten.

Gern übernehmen die A-S-C-L Steuerexperten Ihre Fiskalvertretung und reichen Ihre Umsatzsteuererklärungen bei der ESTV ein.