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Besteuerung selbständiger Erwerbstätigkeit

Steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und geldwerte Vorteile, Urteil 9C_218/2024 vom 20. Dezember 2024

 

Ein Steuerpflichtiger war in mehreren Aktiengesellschaften tätig, oft als einziger Verwaltungsrat, und gewährte diesen Firmen ein Domizil in seiner Privatliegenschaft.

 

Wesentliche Punkte des Urteils:

  1. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit:

    • Die Steuerverwaltung rechnete dem Steuerpflichtigen Einkünfte aus noch unbezahlten Leistungen (z. B. Miete und Honorare) zu.
    • Durch die Buchung der Forderungen wurden diese steuerlich als Einkommen erfasst (Soll-Prinzip).
    • Der Steuerpflichtige konnte nicht nachweisen, dass die Forderungen uneinbringlich waren.
  2. Geldwerte Vorteile:

    • Die Aufrechnung erfolgte, weil die Gesellschaften Beträge als Aufwand verbucht hatten, ohne Belege vorzulegen.
    • Es bestand die natürliche Vermutung, dass diese Beträge dem Steuerpflichtigen zugutekamen.
    • Der Steuerpflichtige konnte nicht beweisen, dass diese Vorteile nicht ihm, sondern einer anderen Person zuflossen oder dass Leistungen und Gegenleistungen ausgeglichen waren.
  3. Beschwerde abgewiesen:

    • Die Vorwürfe, die Steuerbehörde habe Beträge nur grob geschätzt, wurden abgewiesen. Die Aufrechnung basierte auf der Differenz zwischen den ausgewiesenen Aufwendungen und den akzeptierten Ausgaben.
    • Da der Steuerpflichtige keine ausreichenden Beweise vorlegte, blieb die Aufrechnung bestehen.