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Der internationale automatische Informationsaustausch: eine Zwischenbilanz

Mit dem hochgesetzten Ziel, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehungen zu verhindern, startete vor einigen Jahren der Internationale Automatische Informationsaustausch (AIA).

Da eine AIA-Meldung durch Banken und Steuerbehörden keine Zustimmung der meldepflichtigen Personen, braucht, ist es an der Zeit, sich mit dem Vermögen, dem Finanzamt und evtl. sich selbst auseinanderzusetzen.

Vielleicht klingt es ein wenig theatralisch, aber aus den Steuerfällen können wir Folgendes lernen:

 1. Offene Türen suchen: Für uns alle, Unternehmer oder Privatiers, ist die Zeit gekommen, mit der Finanzverwaltung zusammenzuarbeiten. Umgekehrt heißt es für Finanzbeamte, uns die Türen zu öffnen.

 2. Ehrlichkeit gehen vor. Es bringt nichts, auf fehlende Entdeckung zu pokern. Es rechnet sich, Unterlagen zeitnah zu beschaffen und zu ordnen, Vermögensverhältnisse klarzustellen, erläuterungsbedürftige Zahlen zu erklären.

 3. Steuerstrafrechtliche Sicherheit sowie einen ruhigen Schlaf kann man, durch das Delegieren der steuerlichen Angelegenheiten an einen Steuerberater sicherstellen. 

 

Hat der Steuerpflichtige ein privates oder innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes sprechen kann. Die inzwischen erfolgten Entscheide im Bereich der Amtshilfe gingen i.d.R. zum Nachteil der Steuerpflichtigen aus.

 

Lassen Sie es sich gut gehen, indem Sie Ihre Risiken an Steuerberater delegieren.

Ihr A-S-C-L Team

 

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