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Amtshilfe -DBA CH-DE zwischen der Schweiz und Deutschland

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass ein per E-Mail übermitteltes Amtshilfeersuchen (DBA CH-DE) auch ohne elektronische Signatur gültig ist. Der Begriff der Schriftlichkeit in solchen Fällen ist nicht mit dem des Obligationenrechts gleichzusetzen. Die Beschwerde der Betroffenen wurde abgelehnt.

Urteil vom 1. Juli 2024 (2C_203/2023)