Zur Kriminalitätsbekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung hat Deutschland am 10.6.2021 das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb verabschiedet. Das Ziel ist es, die Steuereinnahmen zu stärken.
Unternehmen und Personen, die Beziehungen mit Staaten haben, die Steuer-Standard nicht einhalten, werden verfolgt, sofern sie Besteuerung in Deutschland aktiv unterlassen. Eine erhöhte Hinzurechnungsbesteuerung erschwert die Gewinne auf Zwischen-Gesellschaften in den Steueroasen zu verschieben. Betriebsausgaben und Werbungskosten aus Steueroasen sind in Deutschland nicht mehr abzugsfähig, sofern das Land in der EU-Liste der Steueroasen steht.
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A-S-C-L Leistner und Partner, Steuerberater und Treuhänder