Unrichtige Schätzung durch Steuerbehörde: Soll ich meine noch nicht eingereichte Steuererklärung abgeben? Der Unrichtigkeitsnachweis und die versäumten Mitwirkungshandlungen seien von den Steuerpflichtigen anzutreten, also die Einreichung der Steuererklärungen seien nachzuholen. Dies sei nur innerhalb der Einsprachefrist möglich (Urteil 2C_890/2018, 18.09.2019).