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Geldwäschereiverfahren betreffend Usbekistan

Die Schweizer Bundes- und des Bundesstrafgerichts bestätigten Ende 2020 in zwei Strafverfahren die Einziehungen von ca. CHF 167.000.000 sowie Ersatzforderungen von ca. CHF 82.000.000 im  «MUS»-Verfahren wie auch Einziehungen i. H. v.  CHF 200.000.000 in einem Geldwäschereigeschäften mit Usbekistan.