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Kapital besteuern, Löhne entlasten

Die Bundesversammlung der Schweiz beschliesst betr. Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» die folgenden Änderungen:

Art. 127a Besteuerung von Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen 

1 Kapitaleinkommen sei über einem durch das Gesetz festgelegten Betrag zu 150 % steuerbar,

2 Der Mehrertrag, der sich aus der Besteuerung der Kapitaleinkommensteile nach Absatz 1 im Umfang von 150 Prozent statt 100 Prozent ergibt, sei für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt einzusetzen.

3 Das Gesetz regelt die Details.