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Änderungen der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)

Der Bundesrat  hat folgende Änderungen der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) beschlossen: 

1 Die Aufhebung der Ausnahmebestimmung für Stockwerkeigentumsgemeinschaften 

2 eine Anpassung der geltenden Sorgfaltspflichten.

3 Ausweis in US-Dollar 

4 eine Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute

Diese Änderungen werden per 1. Januar 2021 in Kraft treten.