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Zulassungskriterien für Ärztinnen und Ärzte

Bern, 25.11.2020 - Die Schweizer Wirtschaft benötigt auch 2021 die qualifizierten Fachkräfte.  Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA bleiben auf dem Niveau von 2020. Da das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ab 2021 nicht mehr existiert, hat der Bundesrat für 2021 behelfsmässig ein Extra- Kontingent für erwerbstätige UK-Bürgerinnen und Bürger festgelegt.

Bern, 04.11.2020 - Der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten soll sich künftig an einem regionalen Versorgungsgrad orientieren, entschied der Bundesrat und hat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen zur Umsetzung der KVG-Revision «Zulassung von Leistungserbringern» eröffnet. Die Revision delegiert an die Kantone das dauerhafte Instrument, die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte zu regeln. Das Ziel ist es, eine Überversorgung im Gesundheitswesen zu verhindert und das Kostenwachstum zu reduzieren. Das Inkrafttreten der neuen Regeln für die Festlegung der Höchstzahlen muss per 1. Juli 2021 erfolgen.