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Verlängerung vom Corona-Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende

Der Bundesrat hat im September beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall in folgenden Fällen zu verlängern:

- Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten bzw. müssen, weil die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet ist, 

- Behördlich angeordnete Quarantäne,

- Selbstständigerwerbende bei Betriebsschliessung bzw. Veranstaltungsverboten

Dieser Personenkreis muss bei ihrer Ausgleichskasse einen neuen Antrag einreichen.