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Hilfe kommt. Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird verlängert bis 16.9.2020

Bern, 01.07.2020 - Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbstständigerwerbenden, die ihre Tätigkeit noch nicht oder noch nicht vollständig aufnehmen können, obwohl die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie aufgehoben wurden, wird verlängert bis zum 16.9.2020. Der Bundesrat möchtet, diesen Selbstständigerwerbenden weiterhin helfen. Sie brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, sofern Sie den 1. Antrag gestellt haben, nehmen die Ausgleichskassen die Auszahlung ohne den wiederholten Antrag im Juli wieder auf.