Das Myozyme-Urteil des Bundesgerichts hat die Kontroverse um die Rationierung / Leistungsbeschränkungen der Behandlungen im Gesundheitswesen angefacht. Mit diesem Urteil schützte das Bundesgericht Klage eines Kantonsspitals gegen die KPT und verpflichtete diese als Grundversicherung, die Kosten für die Behandlung mit dem ArzneimittelMyozyme© zu übernehmen. Die Kosten betrugen ca. CHF 370000 während der ersten zwölf Monate der Behandlung.
Spitäler gründen Gesundheitszentren und profitieren vom Zuweisermanagement. Finanzstarke selbstzahlende Medizintouristen werden aktiv aus dem Ausland angeworben und einer privilegierten Behandlung zugeführt.
Sind die medizinischen Behandlungen nicht nur anhand ihrer medizinischen Wirkung zu beurteilen, sondern hinsichtlich aussermedizinischer Faktoren, dem Verhältnis von Patientennutzen zu den Kosten der Leistungen sowie der Leistbarkeit für alle Patienten in einer vergleichbaren Situation?