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Wenn Steuerbeamte Fehler machen

Sofern ein deutsche Steuermitarbeiter bei einer Einkommensteuererklärung den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen in seiner Erklärung abgleicht und werden die vom Arbeitgeber zu niedrig gemeldeten Einnahmen im Einkommensteuerbescheid zu niedrig besteuert, darf das Finanzamt den Fehler nicht im Nachhinein berichtigen (BFH, Urteil vom 16.1.2018 - VI R 41/16). Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. G. Leistner- Martin