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Schulhund ist kein Sportgerät

# Ein Schulhund sei kein Sportgerät im Schulsport oder eine ähnliche fachspezifische Ausstattung für den Unterricht, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Deswegen seien Aufwendungen einer Lehrerin für diesen, auch wenn der Hund dreimal pro Woche in der Schule ist, nicht als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2018 - 5 K 2345/15).