Viele kennen das: Die Kinder sind ausgezogen, ihre Kleider und ihr Spielzeug sind geblieben. Sie verkaufen alles über ein Online-Portal. Dann
kommen Sie auf Idee, regelmässig online zu handeln. In dieser Regelmässigkeit liegt das Steuerproblem.
Durch das neue deutsche JStG
2020 wurden in Deutschland die gravierenden Änderungen im Umsatzsteuerrecht eingeführt, die auf dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket der EU
basieren und am stärksten die Privatpersonen im E-Commerce betreffen. Hiermit ist der Verkauf von Konsumgütern an Endverbraucher über das Internet gemeint. Ab dem 1.7.2021
werden die wesentlichen Änderungen greifen. Privatpersonen, die online regelmässig handeln, ohne ein Unternehmen angemeldet zu haben, werden mit Mahnungen von Behörden
rechnen müssen. Was ist in diesem Fall zu tun?