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Deutsche Besteuerung auf die schweizerische berufliche Vorsorge

Nach aktueller Rechtsprechung des deutschen BFH wird die deutsche Besteuerung auf die schweizerische berufliche Vorsorge erweitert. Dem Schweizerischen Bundesamt für Sozialversicherungen wurden durch die deutschen Steuerbehörden die Vorschläge zwecks Berechnung dieser, unterbreitet. Es ist nicht möglich, die Beiträge der schweizerischen beruflichen Vorsorgeeinrichtungen mathematisch korrekt aufzuschlüsseln. Dies anerkennen auch die deutschen Steuerbehörden, so die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV. Dennoch wird die Praxis der fraglichen Besteuerung des Überobligatoriums bei den deutschen Finanzämter fortgesetzt. In diesem Bereich können unsere A-S-C-L Berater durch unsere kompetente Steuerberatung den Ratsuchenden weiter helfen. Gemeinsam können wir die Interessen der Grenzgänger umfassend vertreten. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an.