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DBA: Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen,

Grundsatz aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland lautet: vorbehaltlich anderweitiger Regelung können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in Deutschland besteuert werden, es sei denn, dass die Arbeit in der Schweiz ausgeübt wird. Wird die Arbeit in der Schweiz ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen in der Schweiz besteuert werden. Viele Detailregelungen mit Ausnahmen wie z. B. im Fall eines Grenzgängers in die Schweiz (hier: die Besteuerung im Tätigkeitsstaat mit 4,5% sowie die Besteuerung in DE als Ansässigkeitsstaat zu 100% unter Anrechnung von 4,5 %) sind die Folge. Die zahlreichen Ausnahmen aus dieser Regelung führen zu unterschiedlichen Steuerpflichten in CH und in D, ggf. zur Doppelbesteuerung. A-S-C-L Rechtsberater beraten Grenzgänger im komplexen Steuerrechtsumfeld und kümmern sich um Ihre Deklarationspflichten.