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Arbeitslosengeld aus der Schweiz?

Grenzgänger sollen Arbeitslosengeld vom Beschäftigungsland erhalten (EU-Entscheid v. 21.06.2018). Die Vorschriften garantieren, dass im Rahmen der Personenfreizügigkeit «niemand, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, seinen Sozialschutz verliert». Aus diesem Grund hatte die Schweiz die bisher geltenden EU-Vorschriften freiwillig übernommen. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an.