Aufgrund abgelaufener Frist ist die Steuerbehörde rechtlich einwandfrei nicht auf die Rechtsmittel-Beschwerde eingetreten. Sofern eingeschriebene Post nicht abgeholt wird, gilt die sog. Zustellfiktion. Urteil vom 18. Januar 2023 (9C_616/2022)
Aufgrund abgelaufener Frist ist die Steuerbehörde rechtlich einwandfrei nicht auf die Rechtsmittel-Beschwerde eingetreten. Sofern eingeschriebene Post nicht abgeholt wird, gilt die sog. Zustellfiktion. Urteil vom 18. Januar 2023 (9C_616/2022)
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