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Verdeckte-Gewinnausschüttung und Immobilienverkauf

Urteil vom 7. Januar 2025: Steuerliche Aufrechnung wegen vergünstigtem Immobilienverkauf

Die A. GmbH verkaufte eine Immobilie an den Sohn der Geschäftsführerin – und das fast 30 % unter dem Marktwert. Die Steuerbehörden sahen darin eine verdeckte Gewinnausschüttung und rechneten den Differenzbetrag von CHF 300'000 zum steuerbaren Gewinn der GmbH hinzu.

Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung und wies die Beschwerde der A. GmbH ab. Damit bleibt die steuerliche Korrektur bestehen.