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Steuer auf ausländischen Fondsanteilen

Thesaurierte Erträge aus ausländischen Fondsanteilen werden für das gesamte Jahr besteuert, auch wenn die Anteile erst während des Jahres gekauft wurden. Gebühren für die Ausgabe oder Zahlungen der Fonds gelten nicht als abzugsfähige Kosten. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wurde abgewiesen.

Urteil vom 9. Dezember 2024 (9C_757/2023)