A-S-C-L Leistner und Partner
STEUERBERATER & TREUHÄNDER
Das Dokument über den Abschluss der tatsächlichen Verständigung hat in dem Fall, in dem der für die Entscheidung zuständige Amtsträger an ihrem Abschluss ausnahmsweise nicht mitgewirkt hat, zusätzlich einen Hinweis darauf zu enthalten, dass die tatsächliche Verständigung bis zur nachträglichen Zustimmung durch den für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger schwebend unwirksam ist. Darüber hinaus muss bis zum Zeitpunkt der nachträglichen Zustimmung auch dem Steuerpflichtigen ein Widerrufsrecht eingeräumt werden.
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Eingetragen im Handelsregister Schweiz
Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister beim Landgericht Freiburg Deutschland
Bahnhofstrasse 31, 8280 Kreuzlingen Schweiz
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