Wenn Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen für private Zwecke nutzen, gilt dies als Eigenverbrauch und wird ebenfalls besteuert. Leistungen innerhalb eines Unternehmens oder ohne wirtschaftlichen Wert für Dritte bleiben von der Mehrwertsteuer ausgeschlossen. Die Steuerbemessung erfolgt grundsätzlich auf Basis des tatsächlich erhaltenen Entgelts, außer bei Geschäften mit eng verbundenen Personen, wo der Marktwert zählt.
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf Leistungen erhoben wird, die gegen Bezahlung erbracht werden. Entscheidend ist ein Leistungsaustausch – also eine klare Verbindung zwischen Leistung und Entgelt. Auch Leistungen an eng verbundene Personen, wie Unternehmensinhaber oder ihnen nahestehende Personen, werden besteuert. Dabei wird der Wert der Leistung so berechnet, wie er zwischen unabhängigen Dritten vereinbart würde (Drittvergleich).