Zustelldomizil oder Vertreter in der Schweiz

Die Rechtsfrage: Bescheidzustellung-Deutschland-Schweiz: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 8. März 2022 (VI R 37/19) entschieden, dass die direkte postalische Zustellung deutscher Steuerbescheide in die Schweiz auf Grundlage des Amtshilfeübereinkommens erst für Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 2018 zulässig ist.
Eine sichere und transparente Bescheidzustellung durch Steuerbehoerden ist für den Rechtsstaat unabdingbar. Die zunehmende Verwendung einfacher Sendungsformen darf nicht zu Lasten der Rechtssicherheit gehen. Die Nachweisführung einer Zustellung ist eng mit der jeweiligen Zustellart verknüpft. Einschreiben bleiben die verlässlichste Variante. Reformbedarf besteht insbesondere bei der A-Post Plus sowie bei der elektronischen Zustellung, wo klare gesetzliche Regelungen fehlen.

Zustelladresse & Domizil in der Schweiz mieten – Virtuelles Office & Postservice: Sichern Sie sich jetzt Ihre Domiziladresse oder Zustelladresse in der Schweiz – ideal für Privatpersonen und Unternehmen. A-S-C-L Leistner & Partner bietet Ihnen Postweiterleitung, virtuelle Adressen, Steuervertretung & Fiskalvertretung. Perfekt für den Umzug Schweiz-Deutschland, den Rückumzug nach Deutschland oder als c/o-Adresse. Jetzt online buchen & Ihre Post professionell verwalten lassen!